Daten in der Sozialversicherung 2012

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Wir zeigen Ihnen, welche Zahlen bei der Sozialversicherung 2012 gelten.

Rechengrößen zur Sozialversicherung 2012

Die zentrale Bezugsgröße für die Sozialversicherung, liegt im Jahr 2012 auf 2.625 EUR/Monat (2011: 2.555 EUR/Monat). Die davon abweichende Bezugsgröße Ost verändert sich ggü. 2011 nicht und beträgt weiterhin 2.240 EUR/Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für das Jahr 2012 steigt auf 5.600 EUR/Monat (2011: 5.500 EUR/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze Ost liegt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 4.800 EUR/Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 EUR (2011: 49.500 EUR). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 auf 45.900 EUR (2011: 44.550 EUR).

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 liegt - unabhängig von der geltenden Versicherungspflichtgrenze - für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 45.900 EUR jährlich (2011: 44.550 EUR) bzw. 3.825 EUR monatlich (2011: 3.712,50 EUR).

 

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