Oder: Warum sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.
Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben gut lachen: In der Regel zahlen sie deutlich geringere Beiträge als gesetzlich Versicherte, verfügen andererseits aber über einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Als regelrechter Klassiker gilt beispielsweise, dass PKV-Versicherte selbst darüber bestimmen können, ob sie bei einem Krankenhausaufenthalt ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung wünschen – Versicherten in der GKV bleibt diese Wahl in der Regel nicht.
Individueller oder standardisierter Schutz?
Eine Entscheidung für eine private Krankenversicherung bedeutet aber nicht automatisch eine Entscheidung für teure First-Class-Medizin. Sondern eine Entscheidung für einen individuellen Versicherungsschutz, der genau das absichert, was jeder Einzelne für wichtig hält. Während die einen auf die Kostenerstattung bei einem Heilpraktiker Wert legen, ist den anderen eine freie Arztwahl oder die Beitragsrückerstattung wichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen wird zunehmend lediglich eine Grundversorgung gewährleistet. Jedem GKV-Mitglied steht exakt die gleiche geringe Leistung bei unterschiedlich hohen Beiträgen zu.
Streitpunkt Zahnarztkosten: Punktsieg für die PKV
Besonders bei den Themen Zahnersatz, zahnärztliche Behandlung oder Kieferorthopädie kann die private Krankenversicherung punkten. Je nach Tarif bestimmt jeder Versicherte selbst, welchen Anteil die Assekuranz erstatten und wie hoch ein möglicher Eigenanteil ausfallen soll. Mitglieder der GKV haben keine Wahl: Entweder sie geben sich mit dem absoluten Versorgungsminimum und Privatrechnungen zufrieden – oder sie verbessern ihren Versicherungsschutz. Wer nicht in die private Krankenversicherung wechseln darf, kann immer noch eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Unsere Fachberater informieren Sie gern ausführlich zu diesem Thema.

Berater-Telefon
Top Service-Qualität