Beinahe alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.
Seit Juli 2009 beträgt der allgemeine Beitragssatz für alle Krankenkassen einheitlich 14,9 Prozent.
Die Krankenkasse bezahlt stets das, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Die Gesetzliche Krankenkasse muss jeden Arbeitnehmer ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen, Familienangehörige sogar gratis. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.
Im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes haben die Krankenkassen, neben den Pflichtleistungen ebenso einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen selbst gestalten können.
Da diese Leistungen in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen, werden die Mehrleistungen der Krankenkassen auch als Satzungsleistungen bezeichnet und Krankenkassen können diese Leistungen nur im Rahmen so genannter Modellvorhaben anbieten.
Diese Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt. Laut Gesetz ist eine höchstens 8 jährige Laufzeit zulässig. Ziel kann die Erprobung neuer Heilmethoden zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sein oder die Erziehung der Mitglieder zu einem gesundheitsbewussterem Verhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Krankenkasse, wie lange die Ihnen wichtigen Modellvorhaben noch laufen.
Zu den Satzungsleistungen der Krankenkassen zählen auch Leistungen wie ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie Zusatzimpfungen und die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden.
Jedoch leiden die gesetzlichen Krankenkassen unter immer höheren Kosten. Zum einen sind durch die immer längere Lebenszeit der Menschen auch die Kosten für die gesundheitliche Versorgung gestiegen. Mit zunehmendem Alter nehmen meist auch die Krankheiten zu, welche wiederum mehr Kosten verursachen. Diese steigenden Kosten sind bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenkassen in gleicher Weise zu berücksichtigen.

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