Krankentagegeld

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Wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall 100 % arbeitsunfähig werden ist die bedingte Auszeit vom Beruf meist auch mit finanziellen Einbußen verbunden.

Das gezahlte Krankengeld von den gesetzlichen Kassen ist regelmäßig niedriger als der normale Verdienst. Wodurch Probleme entstehen wie zum Beispiel die laufenden Kosten nicht decken zu können oder die Tilgung eines Darlehens nicht zahlen zu können.

Insbesondere Selbstständige und besser verdienende Arbeitnehmer decken entstehende Lücken daher gerne durch die private Krankentagegeld Versicherungen ab. 2007 wurden laut Statistiken des Verbands der privaten Krankenversicherung immerhin rund 3,37 Millionen Krankentagegeld Verträge abgeschlossen. Was bedeutet, dass die Zahl der Krankentagegeld Verträge um 34 300 Verträge im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist.

Als Krankentagegeld bezeichnet man im privaten Versicherungswesen die vom Versicherer je nach Versicherungsvertrag gewährte Leistungshöhe pro Tag.

Dieses Krankentagegeld wird nach Ablauf einer festgelegten Karenzzeit dem Versicherten gezahlt. Die Karenzzeit ist die Zeitspanne nach Eintritt des Versicherungsfalls, in der kein Leistungsanspruch besteht.

Die Gesamtheit aller Krankentagegelder (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) darf jedoch nicht das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen, aus der beruflichen Tätigkeit, übersteigen.

Die Grundlage für die Berechnung des Nettoeinkommens, aus der beruflichen Tätigkeit, ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Versicherung bei einer Minderung des Nettoeinkommens unverzüglich in Kenntnis zu setzten.

Wann ist eine Krankentagegeld Versicherung sinnvoll?

Eine Krankentagegeld Versicherung ist für gesetzlich Versicherte, die Ihre gesetzlichen Leistungen im Falle einer längeren Krankheit verbessern wollen.

Bei längeren Krankheiten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nur noch 70% des Bruttoeinkommens und für privat versicherte Arbeitnehmer endet bereits die gesetzliche Lohnfortzahlung nach 6 Wochen. Ebenso notwendig ist das Krankentagegeld auch für Selbständige und Freiberufler die gesetzlich freiwillig versichert sind. Ab dem 1.1.2009 zahlt die gesetzliche Krakenversicherung dem Kundenkreis nämlich kein Krankentagegeld bei Krankheiten.

Natürlich lohnt sich eine Krankentagegeld Versicherung nicht nur für gesetzlich Versicherte sondern auch für Selbständige und Freiberufler, da sie bei einer längeren Krankheit bereits  vom ersten Krankheitstag an mit Verdienstausfällen rechnen müssen.

Für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer macht es daher Sinn, ein Krankentagegeld bereits ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zu beantragen. Denn ab diesem Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr und von der GKV erhalten Sie nur 70% des Bruttoeinkommens.

Als Selbständiger jedoch sollten Sie bereits ab dem 4. oder 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld vereinbaren.

Bei dem Krankentagegeld kann jeder Versicherungsnehmer grundsätzlich die Höhe des Krankentagegeldes pro Tag bestimmen und natürlich auch der Zeitpunkt wählt ab wann das Krankentagegeld gezahlt werden soll.

 

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