Steuern sparen in der Privaten Krankenversicherung
Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz sind vom 1. Januar 2010 an die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung steuerlich voll absetzbar, soweit der Versicherungsschutz nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. So sind, je nach steuerlicher Veranlagung, jährlich bis zu 2.500 EUR netto mehr Sie drin. Dies macht sich direkt Monat für Monat auf dem Gehaltszettel bemerkbar!
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