Ein PKV-Wechsel kann helfen, bares Geld zu sparen. Wenn man weiß, wie.
Mit dem richtigen Tarif verfügt man in der privaten Krankenversicherung über einen optimalen Versicherungsschutz zum geringstmöglichen Beitrag. Aber Anforderungen an den Versicherungsschutz oder seinen Umfang können sich ändern. Gut zu wissen, das man dann sowohl seinen Tarif als auch seinen Versicherungsanbieter wechseln kann.
Wann wechseln?
Prinzipiell ist ein PKV-Versicherungswechsel ordentlich und außerordentlich möglich. Ordentlich bedeutet, dass der Vertrag beim alten Anbieter mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden kann. Das Versicherungsjahr kann individuell vereinbart sein. In der Regel dauert es jedoch von Januar bis Dezember.
Außerordentlich kann man u.a. bei Änderungen der Beitragshöhe oder des Leistungsumfangs kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es dann nicht.
Wie wechseln?
Ein Versicherungswechsel in der privaten Krankenversicherung ist ganz einfach: Er muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und die Kündigung muss fristgerecht beim alten Anbieter eingehen (Ausnahme: außerordentliche Kündigung). Vor dem Wechsel sollte in jedem Fall ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Nur so ist es möglich, den am besten passenden Tarif zu finden. Unsere erfahrenen, unabhängigen Berater helfen Ihnen gern dabei (zum Vergleich Private Krankenversicherung). In jedem Fall beachten sollten Sie, dass Sie die alte PKV-Police erst dann kündigen, wenn Sie die Bestätigung des neuen Anbieters in den Händen halten.

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