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Die private Krankenversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz rund um das Thema Krankheit, Vorsorge und Genesung.

Ihnen wird durch die Private Krankenversicherung ein enormes Maß an Selbstbestimmung geboten. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet ihren Mitgliedern die Freiheit, selbst zu entscheiden gegen welche Krankheitsrisiken sich der Versicherungsnehmer versichern möchte.

Sie wählen aus, welche Leistungen Sie zu welchem Preis mit versichern möchten und ab welcher Aufwandshöhe Sie eine Erstattung wünschen. Leider steht der Zugang zur privaten Krankenversicherung nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung.

Um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen werden. Die Personen, die zur Berufsgruppe der Selbständigen, Beamten, Studenten und Ärzte im Praktikum zählen, können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.

Angestellte dagegen können nur in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 Euro pro Jahr (Stand: 2009), mind. drei Jahre hintereinander liegt. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.

Mit einem geringeren Umfang an Leistungen für Ihren Krankenversicherungsschutz können Sie direkt an der Prämie sparen. Mit dem Komplett-Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert.

Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung ist deutlich umfangreicher als das der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Wahl des passenden Tarifs können Sie individuell über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.

  • Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses
  • Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets)
  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar)
  • Je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte
  • Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie
  • Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes

Sollten Sie jedoch die Bedingungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.600 Euro pro Jahr (Stand: 2009), mind. drei Jahre hintereinander nicht erfüllen, jedoch von besseren Leistungen im Krankheitsfall profitieren wollen, empfehlen wir Ihnen eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat.

 

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