Die gesetzliche Krankenkasse sieht beim Krankenaufenthalt standardmäßig die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Stationsarzt vor.
Als Privatpatient haben Sie bei stationärem Krankenhausaufenthalt Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt.
Dies bietet Ihnen viele Vorteile, die bei der Genesung von Bedeutung sind.