Private Krankenversicherung Lexikon

Die wichtigsten Begriffe und Ausdrücke aus dem Bereich Private Krankenversicherung informativ und verständlich erklärt

Ob Sie eine private Krankenversicherung abschließen, Ihren bestehenden Tarif optimieren oder mehr über die Möglichkeiten und Leistungen erfahren möchten - unser PKV-Lexikon bietet Ihnen klare und verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen der privaten Krankenversicherung.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, das PKV-Lexikon zu erweitern und aktuell zu halten, um Ihnen fundierte Informationen und Einblicke in die Welt der privaten Krankenversicherung zu bieten. Wenn Sie Fragen haben oder Begriffe vermissen, freuen wir uns über Ihre Nachricht und nehmen Ihre Anregungen gerne auf. Unser Ziel ist es, Sie bei Ihren Entscheidungen bestmöglich zu unterstützen.

Liste der Begriffe

  • A
  • Akupunktur ist eine alternative Heilmethode zur Schmerzlinderung, die bei bestimmten Diagnosen von vielen PKV-Tarifen erstattet wird.
  • Altersrückstellungen sind finanzielle Reserven der PKV, die steigende Gesundheitskosten im Alter abfedern sollen.
  • Ambulante Leistungen umfassen medizinische Behandlungen und Untersuchungen, die ohne stationären Krankenhausaufenthalt erfolgen.
  • Die Annahmepflicht verpflichtet die PKV, bestimmte Personengruppen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand in den Basistarif aufzunehmen.
  • Eine Anwartschaft sichert den späteren Wiedereinstieg in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Die Arbeitgeberbescheinigung bestätigt das Einkommen und dient zur Beantragung von Leistungen oder als Nachweis für den Versicherungswechsel.
  • Die Arzneimitteltherapie umfasst die medikamentöse Behandlung von Krankheiten und Symptomen durch verschreibungspflichtige oder frei verkäufliche Medikamente.
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor hohen Behandlungskosten bei Krankheiten oder Unfällen während eines Aufenthalts im Ausland.
  • B
  • Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter PKV-Tarif mit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Behandlungskosten umfassen die Ausgaben für ärztliche Leistungen, Medikamente und Therapien zur Heilung oder Linderung von Krankheiten.
  • Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte, die Krankheitskosten anteilig abdeckt und durch die PKV ergänzt werden kann.
  • Eine Beitragsanpassung erfolgt, wenn steigende Gesundheitskosten die Anpassung der Beiträge zur PKV erforderlich machen.
  • Die Beitragsbefreiung ermöglicht eine temporäre Aussetzung der Zahlungen, beispielsweise bei finanziellen Engpässen oder während der Elternzeit.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Einkommen fest, bis zu dem GKV-Beiträge berechnet werden, und beeinflusst Wechseloptionen zur PKV.
  • Eine Beitragsrückerstattung erhalten Versicherte, die im Abrechnungsjahr keine oder wenige Leistungen in Anspruch genommen haben.
  • Der Beitragssatz legt den prozentualen Anteil fest, der zur Deckung der Versicherungskosten zu zahlen ist.
  • Eine Beitragssenkung kann durch Tarifwechsel, höhere Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf Zusatzleistungen erreicht werden.
  • Beitragsstabilität garantiert, dass PKV-Beiträge langfristig bezahlbar bleiben, durch Altersrückstellungen und eine solide Tarifgestaltung.
  • Brillen und Sehhilfen sind Sehhilfen, deren Kosten je nach PKV-Tarif teilweise oder vollständig übernommen werden.
  • C
  • Die Chefarztbehandlung ermöglicht die Versorgung durch den leitenden Arzt im Krankenhaus und wird häufig als Wahlleistung angeboten.
  • D
  • Die Dynamik beschreibt die automatische Anpassung der Versicherungssummen und Beiträge an steigende Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten.
  • E
  • Das Einbettzimmer garantiert eine komfortable, private Unterbringung während eines Krankenhausaufenthalts und ist Teil vieler PKV-Wahlleistungen.
  • Das Eintrittsalter ist ein zentraler Faktor für die Berechnung der PKV-Beiträge und beeinflusst die Kosten langfristig.
  • Der Entlastungsbetrag reduziert Versicherungsbeiträge im Alter durch Zuschüsse aus Altersrückstellungen oder gesetzliche Regelungen.
  • Die Erstattung bezeichnet die Rückzahlung medizinischer Kosten durch die Krankenversicherung nach Vorlage der Arztrechnung.
  • F
  • Die Familienversicherung ermöglicht es, Angehörige ohne zusätzliche Beiträge in der Krankenversicherung mitzuversichern.
  • Die freie Arztwahl erlaubt Versicherten der PKV, ihren behandelnden Arzt oder Spezialisten unabhängig von Kassenzulassungen zu wählen.
  • G
  • Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in der Privatmedizin und legt die Grundlage für Abrechnungen in der PKV.
  • Der Geltungsbereich beschreibt, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt, z. B. Deutschland oder weltweit.
  • Die GKV ist die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer mit einem umfassenden, solidarisch finanzierten Leistungskatalog.
  • Die Gesundheitskarte dient als Nachweis des Krankenversicherungsschutzes und wird bei Arztbesuchen vorgelegt.
  • Die Gesundheitsprüfung ist eine Überprüfung des Gesundheitszustands bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung.
  • Gesundheitsvorsorge umfasst präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Förderung der allgemeinen Gesundheit.
  • H
  • Beim Hausarztprinzip koordiniert der Hausarzt alle Behandlungsmaßnahmen und verweist bei Bedarf an Fachärzte, oft in Tarifen der GKV relevant.
  • Heil- und Hilfsmittel sind medizinische Produkte wie Prothesen, Rollstühle oder Verbandsmaterial, die von der Krankenversicherung übernommen werden.
  • Die Heilpraktikerbehandlung umfasst alternative Heilmethoden, deren Kosten oft nur in speziellen PKV-Tarifen übernommen werden.
  • Das Höchstaufnahmealter ist das maximale Alter, bis zu dem ein Versicherungsnehmer in eine PKV aufgenommen werden kann.
  • J
  • Die JAEG bestimmt die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer von der GKV in die PKV wechseln können.
  • K
  • Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können.
  • Der Kontrahierungszwang verpflichtet Versicherer, Antragsteller in bestimmten Tarifen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand aufzunehmen.
  • Beim Kostenerstattungsprinzip zahlt der Versicherte die Rechnung selbst und reicht sie zur Erstattung bei der Versicherung ein.
  • Das Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung bei längerer Arbeitsunfähigkeit, die den Lohnausfall kompensiert.
  • Das Krankentagegeld ist eine tägliche Geldleistung, die Einkommensverluste bei längerer Krankheit absichert.
  • Die Krebsfrüherkennung umfasst regelmäßige Untersuchungen zur frühzeitigen Diagnose von Tumoren und gehört zum Standard in der PKV.
  • L
  • Der Leistungsumfang beschreibt alle medizinischen Leistungen, die von der Krankenversicherung übernommen werden.
  • M
  • Medizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten und werden meist vollständig von der Krankenversicherung übernommen.
  • Die Musterbedingungen zur Krankenversicherung (MB/KK und MB/KT) sind rechtliche Rahmenbedingungen für private Krankenvoll- und Krankentagegeldversicherungen, die alle Versicherer einhalten müssen.
  • N
  • Der Notlagentarif ist ein reduzierter Versicherungsschutz für Versicherte mit Beitragsrückständen, der nur Basisleistungen abdeckt.
  • P
  • Die Pflegeversicherung schützt vor finanziellen Belastungen im Fall von Pflegebedürftigkeit und übernimmt einen Teil der Pflegekosten.
  • Das Primärarztprinzip erfordert, dass Behandlungen immer zuerst über den Hausarzt koordiniert werden, bevor Fachärzte aufgesucht werden können.
  • Privatärztliche Behandlungen umfassen Leistungen von Ärzten außerhalb der gesetzlichen Kassentarife, mit individueller Vergütung nach der GOÄ.
  • Die PKV bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit individuellen Leistungen und ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die private Krankenzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der GKV um zusätzliche medizinische und finanzielle Absicherungen.
  • R
  • Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz für Hinterbliebene im Todesfall des Versicherten.
  • Bei der Risikoprüfung bewertet die PKV die Gesundheitsdaten des Antragstellers, um Beiträge oder Risikozuschläge festzulegen.
  • Ein Risikozuschlag ist ein zusätzlicher Versicherungsbeitrag, der bei Vorerkrankungen oder erhöhtem Risiko erhoben wird.
  • Beim Ruhen des Vertrags wird der Versicherungsschutz pausiert, oft bei vorübergehenden Beitragsrückständen.
  • Eine Ruhestandslösung bietet angepasste Tarife und Beiträge, um im Alter finanzielle Belastungen zu reduzieren.
  • S
  • Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Behandlungskosten, den der Versicherte selbst zahlen muss.
  • Der Standardtarif bietet älteren PKV-Versicherten einen preiswerten Basisschutz mit ähnlichen Leistungen wie in der GKV.
  • Stationäre Leistungen decken medizinische Behandlungen und Unterbringung während eines Krankenhausaufenthalts ab.
  • T
  • Ein Tarif definiert die Leistungen und Beiträge eines Krankenversicherungsvertrags und kann individuell angepasst werden.
  • Versicherte der PKV profitieren oft von bevorzugten Terminen bei Fachärzten, die Wartezeiten deutlich verkürzen.
  • V
  • Der Versicherungsbeitrag ist die monatliche oder jährliche Zahlung, die für den Versicherungsschutz erforderlich ist.
  • Versicherungsjahre bezeichnen die Dauer, die ein Versicherter durchgehend bei einer Versicherung versichert ist.
  • Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensgrenze, ab der ein Wechsel in die PKV möglich ist.
  • Ein Versicherungswechsel bezeichnet den Wechsel von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Tarif zu einer anderen.
  • Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, in dem der Versicherungsvertrag aktiv ist und Leistungen erbracht werden.
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten wie Krebs oder Herzproblemen werden in der PKV umfassend und regelmäßig übernommen.
  • W
  • Die Wartezeit ist die Zeitspanne nach Vertragsabschluss, in der bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können.
  • Z
  • Zahnärztliche Leistungen umfassen Untersuchungen, Behandlungen und Prophylaxe durch Zahnärzte, abhängig vom gewählten Tarif.
  • Zahnersatz umfasst Leistungen für Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen, die je nach Tarif teilweise oder vollständig übernommen werden.
  • Die professionelle Zahnreinigung dient der gründlichen Entfernung von Belägen und Bakterien und wird in vielen PKV-Tarifen bezuschusst.
  • Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattungshöhe für Zahnersatz in den ersten Vertragsjahren und erhöht sich schrittweise.
  • Ein Zweitmeinungsverfahren ermöglicht es, vor geplanten Eingriffen die Meinung eines weiteren Spezialisten einzuholen.

Sie haben nun einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begriffe der Privaten Krankenversicherung erhalten. Wenn Sie den nächsten Schritt gehen möchten, um Ihre Gesundheitsversorgung optimal abzusichern und von den zahlreichen Vorteilen der PKV zu profitieren, dann laden wir Sie herzlich dazu ein, unseren Private Krankenversicherung Vergleich zu nutzen.

Mit unserem Vergleich finden Sie die passende private Krankenversicherung, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen passt.

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