Private Krankenversicherung Lexikon

Die wichtigsten Begriffe und Ausdrücke aus dem Bereich Private Krankenversicherung informativ und verständlich erklärt

Ob Sie eine private Krankenversicherung abschließen, Ihren bestehenden Tarif optimieren oder mehr über die Möglichkeiten und Leistungen erfahren möchten - unser PKV-Lexikon bietet Ihnen klare und verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen der privaten Krankenversicherung.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, das PKV-Lexikon zu erweitern und aktuell zu halten, um Ihnen fundierte Informationen und Einblicke in die Welt der privaten Krankenversicherung zu bieten. Wenn Sie Fragen haben oder Begriffe vermissen, freuen wir uns über Ihre Nachricht und nehmen Ihre Anregungen gerne auf. Unser Ziel ist es, Sie bei Ihren Entscheidungen bestmöglich zu unterstützen.

Liste der Themen

  • A
  • Akupunktur ist eine alternative Heilmethode zur Schmerzlinderung, die bei bestimmten Diagnosen von vielen PKV-Tarifen erstattet wird.
  • Altersrückstellungen sind finanzielle Reserven der PKV, die steigende Gesundheitskosten im Alter abfedern und die Beitragsstabilität sichern.
  • Ambulante Leistungen umfassen medizinische Behandlungen und Untersuchungen, die ohne stationären Krankenhausaufenthalt erfolgen.
  • Die Annahmepflicht verpflichtet die PKV, bestimmte Personengruppen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand in den Basistarif aufzunehmen.
  • Eine Anwartschaft sichert den späteren Wiedereinstieg in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Die Arbeitgeberbescheinigung bestätigt das Einkommen und dient zur Beantragung von Leistungen oder als Nachweis für den Versicherungswechsel.
  • Die Arzneimitteltherapie umfasst die medikamentöse Behandlung von Krankheiten und Symptomen durch verschreibungspflichtige oder frei verkäufliche Medikamente.
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor hohen Behandlungskosten bei Krankheiten oder Unfällen während eines Aufenthalts im Ausland.
  • B
  • Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter PKV-Tarif mit Leistungen auf GKV-Niveau; Versicherer müssen ihn anbieten.
  • Behandlungskosten umfassen die Ausgaben für ärztliche Leistungen, Medikamente und Therapien zur Heilung oder Linderung von Krankheiten.
  • Beihilfe ist die anteilige Übernahme von Krankheitskosten durch den Dienstherrn für Beamte; die PKV ergänzt den Restbedarf mit Beihilfetarifen.
  • Eine Beitragsanpassung erfolgt, wenn steigende Gesundheitskosten die Anpassung der Beiträge zur PKV erforderlich machen.
  • Die Beitragsbefreiung ermöglicht eine temporäre Aussetzung der Zahlungen, beispielsweise bei finanziellen Engpässen oder während der Elternzeit.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Einkommen fest, bis zu dem GKV-Beiträge berechnet werden, und beeinflusst Wechseloptionen zur PKV.
  • Eine Beitragsrückerstattung erhalten Versicherte, die im Abrechnungsjahr keine oder wenige Leistungen in Anspruch genommen haben.
  • Der Beitragssatz legt den prozentualen Anteil fest, der zur Deckung der Versicherungskosten zu zahlen ist.
  • Eine Beitragssenkung kann durch Tarifwechsel, höhere Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf Zusatzleistungen erreicht werden.
  • Beitragsstabilität bedeutet, dass PKV-Beiträge langfristig planbar bleiben, durch Altersrückstellungen und solide Tarifgestaltung.
  • Brillen und Sehhilfen sind Sehhilfen, deren Kosten je nach PKV-Tarif teilweise oder vollständig übernommen werden.
  • C
  • Die Chefarztbehandlung ermöglicht die Versorgung durch den leitenden Arzt im Krankenhaus und wird häufig als Wahlleistung angeboten.
  • D
  • Die Dynamik beschreibt die vertragliche Anpassung von Versicherungssummen oder Beiträgen an steigende Kosten.
  • E
  • Das Einbettzimmer garantiert eine komfortable, private Unterbringung während eines Krankenhausaufenthalts und ist Teil vieler PKV-Wahlleistungen.
  • Das Eintrittsalter ist ein zentraler Faktor für die Berechnung der PKV-Beiträge und beeinflusst die Kosten langfristig.
  • Der Entlastungsbetrag reduziert die Beitragslast im Alter durch Zusatzbeiträge oder Nutzung von Altersrückstellungen.
  • Die Erstattung bezeichnet die Rückzahlung medizinischer Kosten durch die Krankenversicherung nach Vorlage der Rechnung.
  • F
  • Die Familienversicherung in der GKV ermöglicht beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen; in der PKV ist jedes Familienmitglied einzeln versichert.
  • Die freie Arztwahl erlaubt Versicherten der PKV, ihren behandelnden Arzt oder Spezialisten unabhängig von Kassenzulassungen zu wählen.
  • G
  • Die GOÄ regelt die Vergütung ärztlicher Leistungen in der Privatmedizin und legt die Grundlage für Abrechnungen in der PKV.
  • Der Geltungsbereich beschreibt, in welchen Ländern und Situationen der Versicherungsschutz gilt, z. B. Deutschland oder weltweit.
  • Die GKV ist die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer mit einem umfassenden, solidarisch finanzierten Leistungskatalog.
  • Die Gesundheitskarte dient als Nachweis des Krankenversicherungsschutzes und wird bei Arztbesuchen vorgelegt.
  • Die Gesundheitsprüfung ist die Überprüfung des Gesundheitszustands bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung.
  • Gesundheitsvorsorge umfasst Vorsorgeuntersuchungen und Prävention; viele PKV-Tarife decken sie umfassender ab als die GKV.
  • H
  • Beim Hausarztprinzip ist der Hausarzt erste Anlaufstelle und koordiniert Überweisungen zu Fachärzten; viele PKV-Tarife mit diesem Prinzip sind günstiger.
  • Heil- und Hilfsmittel umfassen Therapien und Hilfsmittel wie Prothesen oder Sehhilfen; viele PKV-Tarife erstatten die Kosten im vereinbarten Umfang.
  • Heilpraktikerbehandlung umfasst Therapien durch Heilpraktiker; viele PKV-Tarife erstatten die Kosten nur in begrenztem Umfang oder in speziellen Tarifbausteinen.
  • Das Höchstaufnahmealter ist die Altersgrenze, bis zu der man in die PKV aufgenommen werden kann; es liegt oft zwischen 55 und 65 Jahren.
  • J
  • Die JAEG legt fest, ab welchem Bruttojahreseinkommen Arbeitnehmer von der GKV in die PKV wechseln können.
  • K
  • Die Karenzzeit beim Krankentagegeld ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistung gezahlt wird.
  • Der Kontrahierungszwang verpflichtet Versicherer, Antragsteller in Basistarif und unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen – unabhängig vom Gesundheitszustand.
  • Beim Kostenerstattungsprinzip zahlt der Versicherte die Rechnung selbst und reicht sie zur Erstattung bei der PKV ein.
  • Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der GKV bei längerer Arbeitsunfähigkeit; in der PKV gibt es sie nicht, stattdessen optional Krankentagegeld.
  • Krankentagegeld sichert das Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit; es wird als optionaler Baustein in der PKV angeboten.
  • Krebsfrüherkennung umfasst Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Tumoren; in der PKV ist der Umfang oft größer als in der GKV.
  • L
  • Der Leistungsumfang beschreibt alle medizinischen Leistungen, die Ihr PKV-Tarif abdeckt – von ambulant bis Zahn.
  • M
  • Medizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten; viele PKV-Tarife übernehmen die Kosten umfassender als die GKV.
  • Die Musterbedingungen (MB/KK und MB/KT) sind standardisierte Vertragsgrundlagen der PKV für Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung.
  • N
  • Der Notlagentarif ist ein reduzierter PKV-Tarif für Versicherte in Zahlungsschwierigkeiten mit Leistungen auf GKV-Niveau.
  • P
  • Die Pflegeversicherung deckt einen Teil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit; privat Krankenversicherte sind pflichtversichert in der privaten Pflegeversicherung.
  • Das Primärarztprinzip verpflichtet Versicherte, zuerst den Hausarzt aufzusuchen; viele PKV-Tarife mit diesem Prinzip sind günstiger.
  • Die PKV bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz mit individuellen Leistungen und ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die private Krankenzusatzversicherung ergänzt die GKV um Zusatzleistungen wie besseren Krankenhauskomfort, Zahn, Ausland oder Heilpraktiker.
  • Privatärztliche Behandlungen werden nach GOÄ abgerechnet und bieten Zugang zu Ärzten und Kliniken außerhalb der kassenärztlichen Versorgung.
  • R
  • Die Risikolebensversicherung bietet Hinterbliebenenschutz im Todesfall; sie ist keine PKV-Leistung, wird aber oft im Kontext der Absicherung genannt.
  • Bei der Risikoprüfung bewertet die PKV das Gesundheitsrisiko des Antragstellers; daraus folgen Annahme, Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung.
  • Der Risikozuschlag ist ein zusätzlicher Beitrag in der PKV bei erhöhtem Gesundheitsrisiko; er wird in der Regel dauerhaft erhoben.
  • Beim Ruhen des Vertrags wird der PKV-Schutz pausiert; keine Beiträge, keine Leistungen – oft bei Anwartschaft oder vorübergehendem Wechsel in die GKV.
  • Die Ruhestandslösung in der PKV umfasst Tarife und Maßnahmen, die Beiträge und Versorgung im Alter stabil und tragbar halten.
  • S
  • Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Behandlungskosten, den der Versicherte selbst trägt; sie senkt den Beitrag und ist in der PKV gesetzlich begrenzt.
  • Der Standardtarif bietet langjährigen PKV-Versicherten ab 65 eine preisgünstige Grundversorgung mit GKV-ähnlichem Leistungsumfang.
  • Stationäre Leistungen decken die medizinische Versorgung und Unterbringung während eines Krankenhausaufenthalts in der PKV ab.
  • T
  • Ein Tarif definiert Leistungen und Beiträge eines PKV-Vertrags und kann an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
  • Versicherte der PKV profitieren oft von bevorzugten Terminen bei Fachärzten; die Terminvergabe hängt von Tarif, Region und Praxis ab.
  • V
  • Der Versicherungsbeitrag ist die monatliche Zahlung für Ihren PKV-Schutz; er hängt von Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab.
  • Versicherungsjahre sind die seit Vertragsbeginn abgelaufenen Jahreszeiträume in der PKV; sie bestimmen Kündigungsfristen, Beitragsrückerstattung und Beitragsanpassungen.
  • Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer wählen können, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.
  • Ein Versicherungswechsel in der PKV ist der Wechsel des Tarifs oder des Anbieters; er unterliegt Fristen und oft einer erneuten Gesundheitsprüfung.
  • Die Vertragslaufzeit ist die Dauer des PKV-Vertrags; in der Regel auf unbestimmte Zeit mit Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen.
  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten werden in der PKV oft umfassender als in der GKV übernommen; Umfang ist tarifabhängig.
  • W
  • Die Wartezeit ist die Zeitspanne nach Vertragsbeginn, in der bestimmte PKV-Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können.
  • Z
  • Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate; in der PKV werden die Kosten je nach Tarif, Wartezeit und Zahnstaffel erstattet.
  • Die professionelle Zahnreinigung wird in vielen PKV-Tarifen ein- oder zweimal jährlich erstattet; Umfang und Höhe sind tarifabhängig.
  • Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung für Zahnersatz in den ersten Vertragsjahren und steigt stufenweise; sie schützt vor Sofortinanspruchnahme.
  • Zahnärztliche Leistungen umfassen Untersuchungen, Behandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz; der Umfang hängt vom PKV-Tarif ab.
  • Das Zweitmeinungsverfahren ermöglicht vor geplanten Eingriffen die Meinung eines weiteren Arztes; viele PKV-Tarife übernehmen die Kosten.

Sie haben nun einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begriffe der Privaten Krankenversicherung erhalten. Wenn Sie den nächsten Schritt gehen möchten, um Ihre Gesundheitsversorgung optimal abzusichern und von den zahlreichen Vorteilen der PKV zu profitieren, dann laden wir Sie herzlich dazu ein, unseren Private Krankenversicherung Vergleich zu nutzen.

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