Beihilfe

Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte, die Krankheitskosten anteilig abdeckt und durch die PKV ergänzt werden kann.

Die Beihilfe ist eine besondere Form der Gesundheitsversorgung, die vor allem Beamten, Richtern und Soldaten sowie deren Angehörigen in Deutschland zur Verfügung steht. Sie ist Teil des deutschen dualen Gesundheitssystems und ergänzt die Leistungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder in manchen Fällen auch der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beihilfe wird von den Dienstherren – in der Regel Bund, Länder oder Kommunen – gewährt und dient der anteiligen Kostenübernahme für medizinische Behandlungen.

Im Kern bedeutet Beihilfe, dass der Dienstherr einen festgelegten Prozentsatz der Krankheitskosten übernimmt. Der genaue Prozentsatz variiert je nach Bundesland und persönlicher Situation. Für aktive Beamte liegt er in der Regel bei 50 %, während pensionierte Beamte oft 70 % Beihilfe erhalten. Kinder und Ehepartner können ebenfalls beihilfeberechtigt sein, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise wenn das Einkommen des Ehepartners unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.

Die Beihilfe deckt eine Vielzahl von Leistungen ab, darunter ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnbehandlungen. Allerdings gibt es Einschränkungen und Vorgaben, die sich aus den Beihilfevorschriften ergeben. Diese legen beispielsweise fest, welche Leistungen als beihilfefähig gelten und in welchem Umfang sie erstattet werden. Manche Leistungen, wie alternative Heilmethoden oder bestimmte Zahnersatzmaßnahmen, werden nur unter bestimmten Bedingungen oder gar nicht übernommen.

Da die Beihilfe in der Regel nicht 100 % der Krankheitskosten abdeckt, benötigen beihilfeberechtigte Personen eine ergänzende Absicherung. Hier kommt die Private Krankenversicherung ins Spiel: Beihilfetarife der PKV sind speziell auf die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Sie schließen die Lücke zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten und den Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Der Vorteil dieser Tarife liegt darin, dass sie günstiger sind als reguläre Vollversicherungstarife, da nur der nicht beihilfefähige Rest abgesichert werden muss.

Ein weiterer Vorteil der Beihilfe liegt in ihrer Kostenstruktur: Da der Dienstherr einen großen Teil der Gesundheitskosten übernimmt, sind die monatlichen Beiträge für die ergänzende PKV vergleichsweise niedrig. Dies macht die Kombination aus Beihilfe und PKV besonders attraktiv für Beamte und ihre Familien. Zudem entfällt für Beihilfeberechtigte die Versicherungspflicht in der GKV, wodurch sie sich frei für eine private Absicherung entscheiden können.

Die Beantragung der Beihilfe erfolgt meist durch das Einreichen von Rechnungen und Belegen bei der zuständigen Beihilfestelle. Dabei ist es wichtig, die jeweiligen Vorschriften des Dienstherrn genau zu beachten, da jede Verwaltung ihre eigenen Richtlinien hat. Einige Bundesländer bieten mittlerweile auch digitale Lösungen zur Einreichung an, um den Prozess zu vereinfachen.

Die Beihilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge für Beamte und ihre Familien. Sie sichert eine kostengünstige und dennoch hochwertige medizinische Versorgung und entlastet gleichzeitig die Versicherten finanziell. In Kombination mit einer privaten Krankenversicherung ermöglicht sie eine maßgeschneiderte Absicherung, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird und eine umfassende Versorgung sicherstellt.


Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Beihilfe" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.

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