Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine gesetzlich festgelegte Abrechnungsgrundlage, die regelt, wie Ärzte ihre Leistungen gegenüber Privatpatienten, Beihilfeberechtigten oder Selbstzahlern abrechnen dürfen. Sie gilt ausschließlich für privatärztliche Leistungen und unterscheidet sich deutlich von der Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die auf der Gebührenordnung der Kassenärztlichen Vereinigungen basiert.
Die GOÄ umfasst mehr als 2.500 ärztliche Leistungen, die jeweils mit einer spezifischen Ziffer versehen sind. Jede Ziffer beschreibt die Art und den Umfang einer medizinischen Leistung, zum Beispiel eine Untersuchung, eine Behandlung oder einen Eingriff. Zusätzlich ist jeder Leistung eine Punktzahl zugeordnet, die den relativen Aufwand und die Schwierigkeit der Leistung widerspiegelt. Diese Punktzahl wird mit einem festen Punktwert multipliziert, um den Grundbetrag für die ärztliche Vergütung zu berechnen.
Ein besonderer Vorteil der GOÄ für Privatpatienten liegt in der Möglichkeit, dass Ärzte über den sogenannten Gebührensatz flexibel abrechnen können. Die GOÄ gibt dabei folgende Rahmenbedingungen vor:
- Einfachsatz: Der Standardwert, der in der Regel für Routineleistungen angesetzt wird.
- 2,3-facher Satz: Der Regelhöchstsatz, der für Leistungen erhoben wird, die durchschnittlich komplex sind oder einen höheren Aufwand erfordern.
- Bis zu 3,5-facher Satz: Der Höchstsatz, der bei besonders schwierigen oder zeitaufwendigen Behandlungen angesetzt werden kann, allerdings nur bei einer schriftlichen Begründung gegenüber dem Patienten.
Diese Flexibilität ermöglicht es Ärzten, ihren tatsächlichen Aufwand besser abzubilden, kann jedoch auch dazu führen, dass Privatpatienten höhere Kosten tragen als gesetzlich Versicherte. Es ist daher wichtig, dass Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sicherstellen, dass ihr Tarif eine ausreichende Deckung für Leistungen nach der GOÄ bietet.
Ein weiterer zentraler Aspekt der GOÄ ist, dass bestimmte Leistungen, wie neuartige Untersuchungsmethoden oder innovative Behandlungen, nicht explizit aufgeführt sind. Solche Leistungen können unter den sogenannten Analogziffern abgerechnet werden. Hierbei wird eine vergleichbare, in der GOÄ enthaltene Leistung herangezogen, um die Abrechnung zu ermöglichen. Dies ist vor allem bei modernen Diagnose- und Therapieverfahren relevant, die noch nicht standardisiert wurden.
Die GOÄ bietet sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für Versicherte:
Vorteile:
- Transparente Abrechnung: Patienten erhalten detaillierte Rechnungen, die genau aufschlüsseln, welche Leistungen erbracht wurden.
- Höhere Flexibilität: Privatärzte können sich mehr Zeit für Patienten nehmen, da sie ihren Aufwand individuell vergüten lassen können.
- Zugang zu innovativen Leistungen: Patienten profitieren von fortschrittlichen Therapien, die in der GKV möglicherweise nicht abgedeckt sind.
Herausforderungen:
- Höhere Kosten: Insbesondere bei komplexen Behandlungen kann der Höchstsatz angewendet werden, was zu höheren Eigenbeteiligungen führen kann.
- Begrenzte Erstattungen: Nicht alle PKV-Tarife decken die maximale Abrechnung nach dem 3,5-fachen Satz ab. Patienten sollten daher ihren Versicherungsschutz genau prüfen.
Die GOÄ ist ein zentrales Element im System der Privaten Krankenversicherung und sichert die faire Vergütung ärztlicher Leistungen abseits der gesetzlichen Vorgaben. Privatversicherte sollten sich mit den Grundlagen der Gebührenordnung vertraut machen, um Rechnungen zu verstehen und sicherzustellen, dass ihre Versicherung die entstandenen Kosten weitgehend übernimmt. In besonderen Fällen, wie bei der Abrechnung von Analogziffern oder bei Unklarheiten, können Patienten Rücksprache mit ihrer Versicherung halten, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Gebührenordnung für Ärzte" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.
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