Krankengeld

Krankengeld ist die Lohnersatzleistung der GKV bei längerer Arbeitsunfähigkeit; in der PKV gibt es sie nicht, stattdessen optional Krankentagegeld.

Krankengeld ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Sie wird an versicherungspflichtige Arbeitnehmer gezahlt, die länger als die Dauer der Lohnfortzahlung (in der Regel sechs Wochen) arbeitsunfähig sind. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es kein gesetzliches Krankengeld. Stattdessen können PKV-Versicherte optional Krankentagegeld vereinbaren – eine tägliche Geldleistung, die den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit abfedert. Wer von der GKV in die PKV wechselt, verliert den Anspruch auf Krankengeld und sollte prüfen, ob er Krankentagegeld in seinem Tarif benötigt.

Was ist Krankengeld? Definition und Abgrenzung

Krankengeld in der GKV wird nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel 42 Kalendertage pro Krankheitsfall) gezahlt, sofern die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe beträgt in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts; die Zahlung erfolgt längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit. In der PKV existiert keine vergleichbare Pflichtleistung; die Absicherung des Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit erfolgt dort über das freiwillige Krankentagegeld. Wer in der PKV ist und kein Krankentagegeld hat, trägt das Risiko des Verdienstausfalls bei längerer Krankheit selbst.

Krankengeld (GKV) vs. Krankentagegeld (PKV)

Krankengeld ist an die GKV-Mitgliedschaft und an die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer gebunden. Krankentagegeld in der PKV ist eine vertraglich vereinbarte Zusatzleistung mit individueller Tagessumme und Bezugsdauer. Beide ersetzen Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit; die Bedingungen (Höhe, Dauer, Karenzzeit) unterscheiden sich. Für Selbständige in der GKV gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Krankengeld; in der PKV müssen sich Selbständige über das Krankentagegeld absichern.

Warum das Thema für PKV-Versicherte wichtig ist

Wer in die PKV wechselt (z. B. als Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze), sollte bedenken, dass er keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat. Ohne Krankentagegeld-Vereinbarung fehlt die Einkommensabsicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Die Aufnahme von Krankentagegeld kann beim Versicherungswechsel oder beim Tarifabschluss erfolgen; die Prämie hängt von der vereinbarten Tagessumme und der Bezugsdauer ab. Für Beamte gilt: Sie erhalten bei Arbeitsunfähigkeit Beihilfe und ggf. Lohnfortzahlung; ob zusätzlich Krankentagegeld sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Absicherung ab.

So sichern Sie Ihr Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit in der PKV

Prüfen Sie Ihren aktuellen Leistungsumfang: Enthält Ihr Tarif Krankentagegeld? Wenn nein, können Sie es oft als Zusatzbaustein hinzubuchen – vorausgesetzt, der Versicherer bietet es an und Ihre Gesundheitsprüfung lässt es zu. Die Höhe des Tagessatzes sollte an Ihr Nettoeinkommen und Ihre Fixkosten angepasst sein; die maximale Bezugsdauer (z. B. 24 oder 36 Monate) an Ihr Risiko und Ihr Budget. Bei bestehendem Vertrag ohne Krankentagegeld kann eine Nachfrage beim Versicherer klären, ob eine spätere Aufnahme möglich ist – teils nur mit erneuter Risikoprüfung. Ein Private Krankenversicherung Vergleich zeigt Tarife mit integriertem oder optionalem Krankentagegeld.

Beamte und Arbeitnehmer mit Beihilfe

Beamte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel weiter Beihilfe und ggf. Lohnfortzahlung oder Beihilfe zum Krankentagegeld, je nach Dienstherr. Ob zusätzlich ein privates Krankentagegeld sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Absicherung ab. Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, die in die PKV wechseln, sollten das fehlende Krankengeld bedenken und Krankentagegeld in ausreichender Höhe vereinbaren, um im Fall längerer Arbeitsunfähigkeit den Lebensstandard halten zu können.

Krankengeld und Krankentagegeld im Überblick

Krankengeld ist die GKV-Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit; in der PKV gibt es sie nicht. PKV-Versicherte können sich mit Krankentagegeld gegen Verdienstausfall absichern. Die Bedingungen (Tagessatz, Karenzzeit, Bezugsdauer) sind vertraglich festgelegt. Wer von der GKV in die PKV wechselt, sollte die fehlende Krankengeld-Absicherung bedenken und bei Bedarf Krankentagegeld vereinbaren. Die genauen Regelungen zu Voraussetzungen, Nachweispflichten und Zahlungsdauer stehen in den Vertragsunterlagen der PKV bzw. in den GKV-Richtlinien. Wer in der GKV versicherungspflichtig ist, behält den Anspruch auf Krankengeld; wer in die PKV wechselt, verliert ihn und muss sich über das Krankentagegeld absichern. Die Entscheidung für oder gegen Krankentagegeld sollte vor dem PKV-Wechsel getroffen werden, da die spätere Aufnahme an eine erneute Risikoprüfung geknüpft sein kann. In der GKV erhalten Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohnfortzahlung Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit; in der PKV ist die Bezugsdauer des Krankentagegelds vertraglich vereinbart (z. B. 24 oder 36 Monate pro Krankheitsfall). Wer unsicher ist, ob er Krankentagegeld braucht, kann die monatlichen Fixkosten und das verfügbare Einkommen durchrechnen und mit der vereinbarten Tagessumme vergleichen. In der GKV wird das Krankengeld von der Krankenkasse berechnet und ausgezahlt; in der PKV übernimmt diese Funktion das vereinbarte Krankentagegeld. Die Entscheidung für die PKV sollte daher immer die Absicherung des Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit einbeziehen. Wer bereits in der PKV ist und kein Krankentagegeld hat, kann bei vielen Anbietern eine Nachrüstung beantragen – ob und zu welchen Bedingungen sie möglich ist, teilt der Versicherer mit. Die Prämie für das Krankentagegeld steigt mit der vereinbarten Tagessumme und der Bezugsdauer. In der GKV wird das Krankengeld automatisch gewährt, sofern die Voraussetzungen vorliegen; in der PKV muss das Krankentagegeld aktiv vereinbart werden. Ein Berater oder ein Tarifvergleich kann bei der Wahl der passenden Tagessumme helfen. Die Bezugsdauer des Krankentagegelds ist vertraglich begrenzt (z. B. 24 oder 36 Monate pro Krankheitsfall).


Häufige Fragen zum Thema Krankengeld

Haben PKV-Versicherte Anspruch auf Krankengeld?

Nein. Krankengeld gibt es nur in der GKV. In der PKV kann optional Krankentagegeld vereinbart werden, das eine ähnliche Funktion hat.

Was passiert, wenn ich von der GKV in die PKV wechsle?

Sie verlieren den Anspruch auf Krankengeld. Sie sollten prüfen, ob Sie Krankentagegeld in der PKV benötigen und es in Ihrem Tarif vereinbaren.

Wie hoch ist das Krankengeld in der GKV?

In der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Krankenkasse.

Kann ich Krankentagegeld nachträglich in der PKV hinzubuchen?

Ob und unter welchen Bedingungen das möglich ist, hängt vom Versicherer und Ihrem Vertrag ab. Oft ist eine erneute Risikoprüfung nötig.

Gilt Krankentagegeld auch bei Unfall?

In der Regel ja, sofern Arbeitsunfähigkeit vorliegt und der Vertrag keine Ausschlüsse für Unfälle vorsieht. Die Bedingungen stehen im Tarif.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Krankengeld ist die gesetzliche Leistung der GKV für versicherungspflichtige Arbeitnehmer; es wird nach Ablauf der Lohnfortzahlung gezahlt. Krankentagegeld ist die freiwillige Leistung in der PKV mit individuell vereinbarter Tagessumme und Bezugsdauer. Beide ersetzen Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungen.


Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Krankengeld" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.

Wenn Sie den nächsten Schritt gehen möchten, um Ihre Gesundheitsversorgung optimal abzusichern und von den zahlreichen Vorteilen der PKV zu profitieren, dann laden wir Sie herzlich dazu ein, unseren Private Krankenversicherung Vergleich zu nutzen. Mit unserem Vergleich finden Sie die passende private Krankenversicherung, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen passt.

PKV Vergleich: Zu welcher Berufsgruppe gehören Sie?

  • Mehr als 3.800 Tarifkombinationen von bis zu 48 Krankenversicherern
  • Wir vergleichen für Sie die aktuellen Testsieger
  • Bestpreis-Garantie – Sie bekommen die Tarife nirgendwo günstiger

Verwandte Begriffe

Übersicht: Private Krankenversicherung Lexikon