Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung und deckt einen Teil der Kosten ab, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen. Wer in der Privaten Krankenversicherung (PKV) krankenversichert ist, unterliegt der Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung – die meist beim gleichen Versicherer wie die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die private Pflegeversicherung arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Jeder Versicherte bildet Kapital für das eigene Pflegerisiko. Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad (1 bis 5) und umfassen u. a. Pflegegeld für häusliche Pflege, Sachleistungen durch Pflegedienste und Zuschüsse zur vollstationären Pflege. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten; eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke schließen.
Was ist die Pflegeversicherung? Definition und Leistungen
Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und ist seitdem für alle Krankenversicherten verpflichtend. In der GKV ist sie als Pflegeversicherung bei der Krankenkasse integriert; in der PKV wird sie als eigenständiger Vertrag (private Pflegeversicherung) abgeschlossen. Die Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, der nach einem Begutachtungsverfahren festgestellt wird. Dazu zählen: Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige, Sachleistungen für die Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst, Leistungen für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Höhe der Leistungen ist gesetzlich begrenzt; die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen diese oft deutlich. Wer privat krankenversichert ist, schließt die Pflegeversicherung in der Regel beim gleichen Versicherer ab; die Prämie wird zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag berechnet.
Pflegegrade und Leistungshöhe
Die Pflegegrade 1 bis 5 stufen den Grad der Selbstständigkeit und den Hilfebedarf ein. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die konkreten Beträge (Pflegegeld, Sachleistungen, stationäre Zuschüsse) sind gesetzlich festgelegt und werden regelmäßig angepasst. Die private Pflegeversicherung zahlt die gleichen Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung; der Unterschied liegt in der Finanzierung (Kapitaldeckung in der PKV, Umlage in der GKV) und in der Beitragsberechnung.
Warum die Pflegeversicherung für PKV-Versicherte wichtig ist
Ohne Pflegeversicherung wären die Kosten bei Pflegebedürftigkeit für die meisten nicht tragbar. Die gesetzliche Pflicht zur Pflegeversicherung stellt sicher, dass jeder einen Grundschutz hat. Für PKV-Versicherte ist die private Pflegeversicherung verpflichtend; sie wird in der Regel als Paket mit der Krankenversicherung angeboten. Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter und dem gewählten Umfang; eine Beitragszusage (Beitrag bleibt unverändert) gibt es in der Regel nicht – die Beiträge können im Laufe der Zeit steigen. Wer zusätzlichen Schutz wünscht, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen, die die Lücke zwischen Pflegeversicherungsleistungen und tatsächlichen Kosten verringert.
So wählen Sie die private Pflegeversicherung
Als PKV-Versicherter schließen Sie die private Pflegeversicherung in der Regel beim gleichen Anbieter wie die Krankenversicherung ab. Die Leistungen sind gesetzlich vorgegeben; die Beitragshöhe hängt vom Anbieter, Ihrem Eintrittsalter und ggf. Ihrem Gesundheitszustand ab. Beim Versicherungswechsel der Krankenversicherung muss auch die Pflegeversicherung neu abgeschlossen oder mitgenommen werden – die Bedingungen können sich ändern. Wer eine Pflegezusatzversicherung erwägt, sollte die Leistungen (z. B. Tagegeld, Kostenerstattung) und die Beitragsentwicklung vergleichen. Ein Private Krankenversicherung Vergleich bezieht oft auch die Pflegeversicherung mit ein.
Pflegeversicherung im Überblick
Die Pflegeversicherung ist für alle Krankenversicherten verpflichtend; PKV-Versicherte haben die private Pflegeversicherung. Sie deckt einen Teil der Kosten bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegeld, Sachleistungen, stationäre Zuschüsse) nach den gesetzlich festgelegten Pflegegraden. Die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen die Leistungen oft; eine Zusatzversicherung kann die Lücke schließen. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag kalkuliert und können im Laufe der Zeit angepasst werden. Die genauen Bedingungen stehen im Vertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegeversicherung. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden oft zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag erhoben und erscheinen auf derselben Rechnung. Bei einem Wechsel der Krankenversicherung muss auch die Pflegeversicherung neu abgeschlossen oder übertragen werden; die Bedingungen können sich ändern. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden direkt an den Versicherten oder an die Pflegeeinrichtung gezahlt, je nach Leistungsart (Pflegegeld oder Sachleistung). Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. bei der PKV durch einen beauftragten Gutachter; der Antrag wird beim Versicherer gestellt. Die private Pflegeversicherung ist von der Krankenversicherung rechtlich getrennt, wird aber in der Praxis meist beim gleichen Anbieter geführt. Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließt, kann z. B. ein Pflegetagegeld oder eine Kostenerstattung für zusätzliche Leistungen vereinbaren – die genauen Produkte und Bedingungen variieren je nach Anbieter. Die Pflegeversicherung ist unabhängig von der Krankenversicherung rechtlich geregelt; die Leistungen werden jedoch oft gemeinsam mit dem Krankenversicherungsbeitrag abgerechnet. Bei Fragen zu Pflegegrad, Leistungshöhe oder Antragsstellung hilft Ihr Versicherer oder die Pflegekasse. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können im Laufe der Zeit steigen; eine Beitragszusage wie in einigen Krankenversicherungstarifen gibt es in der Regel nicht. Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte die Leistungen und die langfristige Beitragsentwicklung vergleichen. Die Pflegeversicherung ist für alle Krankenversicherten verpflichtend und bildet die fünfte Säule der Sozialversicherung neben Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung. Die Leistungen werden nach Antrag und Einstufung in einen Pflegegrad gewährt.
Häufige Fragen zum Thema Pflegeversicherung
Muss ich als PKV-Versicherter eine Pflegeversicherung haben?
Ja. Wer privat krankenversichert ist, unterliegt der Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung. Sie wird in der Regel beim gleichen Versicherer wie die Krankenversicherung abgeschlossen.
Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung?
Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad (1 bis 5) und sind gesetzlich festgelegt. Sie decken nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten; die genauen Beträge werden regelmäßig angepasst.
Was ist der Unterschied zur GKV-Pflegeversicherung?
Die Leistungen sind gleich; der Unterschied liegt in der Finanzierung (Kapitaldeckung in der PKV, Umlage in der GKV) und in der Beitragsberechnung. In der GKV ist die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse integriert.
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Wer die Lücke schließen und im Pflegefall mehr Absicherung wünscht, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Die Prämie und die Leistungen sollten verglichen werden.
Kann ich die Pflegeversicherung wechseln?
Die private Pflegeversicherung kann beim Wechsel der Krankenversicherung mit gewechselt oder beim neuen Anbieter neu abgeschlossen werden. Die Bedingungen und Beiträge können sich ändern.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Nach Antrag beim Versicherer wird ein Gutachter (z. B. vom Medizinischen Dienst oder einem beauftragten Dienst) beauftragt. Er prüft den Grad der Selbstständigkeit und des Hilfebedarfs und stuft in einen der fünf Pflegegrade ein. Die Einstufung entscheidet über die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Pflegeversicherung" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.
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