Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Behandlungskosten, den der Versicherte selbst zahlen muss.

Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, ist ein zentraler Bestandteil vieler Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV). Sie bezeichnet den Anteil der Kosten für medizinische Leistungen, den der Versicherte selbst trägt.

Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Tarif und Versicherungsunternehmen variieren. Sie kann entweder als fester Betrag pro Jahr oder als prozentualer Anteil an den Kosten festgelegt werden. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der monatliche Versicherungsbeitrag.

Es gibt zwei Hauptformen der Selbstbeteiligung:

  • Absolute Selbstbeteiligung: Hier wird ein jährlicher Betrag festgelegt, bis zu dem der Versicherte seine Krankheitskosten selbst trägt.
  • Prozentuale Selbstbeteiligung: Hier trägt der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz der Kosten selbst, bis zu einer festgelegten Obergrenze.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Selbstbeteiligung in der PKV nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht über 5.000 Euro im Jahr liegen darf.

Die Selbstbeteiligung kann eine sinnvolle Option sein, um die Beiträge zur PKV zu senken, insbesondere für Versicherte, die selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Es ist jedoch wichtig, die möglichen finanziellen Auswirkungen einer hohen Selbstbeteiligung sorgfältig zu prüfen und die Höhe der Selbstbeteiligung an die persönliche finanzielle Situation anzupassen.


Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Selbstbeteiligung" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.

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