Die Anwartschaft ist eine besondere Option in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie ermöglicht es, die PKV für einen bestimmten Zeitraum zu unterbrechen, ohne den Vertrag vollständig aufzulösen. Das kann relevant sein, wenn ein Versicherter vorübergehend in ein anderes Versicherungssystem wechselt, aber die Möglichkeit offenhalten möchte, später in seinen alten Tarif zurückzukehren. Eine Anwartschaftsversicherung wirkt wie eine Art Ruheversicherung: Der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern ruht bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte wieder in die PKV zurückkehren möchte.
Was ist die Anwartschaft? Definition und Formen
Die Anwartschaft sichert Rechte für den Wiedereinstieg in die PKV. Während der Ruhephase werden keine Leistungen aus der PKV bezogen; der Versicherte behält aber seinen Anspruch auf die ursprünglichen Konditionen und Leistungen. Es gibt zwei Arten: die kleine und die große Anwartschaft. Die kleine Anwartschaft sichert das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter und den Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, was zu günstigeren Beiträgen beim Wiedereinstieg führen kann. Welche Form angeboten wird und wie lange die Anwartschaft genutzt werden kann, regelt der Vertrag bzw. die Vertragslaufzeit.
Wann lohnt sich eine Anwartschaft?
Eine Anwartschaft ist in Betracht zu ziehen, wenn ein PKV-Vertrag wegen des Wechsels in ein anderes System (z. B. gesetzliche Krankenversicherung oder Auslandsversicherung) gekündigt wird, die Option einer Rückkehr in die PKV aber offen bleiben soll. Ohne Anwartschaft wäre ein späterer Wiedereinstieg nur mit neuer Gesundheitsprüfung und zum dann gültigen, oft höheren Eintrittsalter möglich; die Beiträge wären entsprechend höher. Mit großer Anwartschaft bleiben dagegen die früheren Konditionen erhalten, was langfristig erhebliche Beitragsersparnisse bringen kann. Typische Situationen sind der Wechsel in die GKV wegen Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, eine befristete Tätigkeit im Ausland oder die Nutzung einer Familienversicherung in der GKV. Ohne Anwartschaft müsste der Wiedereinstieg in die PKV mit neuer Risikoprüfung und oft höherem Eintrittsalter erfolgen; mit großer Anwartschaft bleiben die früheren Konditionen erhalten.
Warum die Anwartschaft in der PKV zählt
Die Anwartschaft gibt Versicherten Flexibilität und Sicherheit. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen vorübergehend aus der PKV ausscheidet, verliert nicht dauerhaft die Vorteile des alten Tarifs. Besonders die große Anwartschaft schützt vor Beitragssteigerungen durch höheres Eintrittsalter oder verschlechterten Gesundheitszustand beim Wiedereinstieg. Für Beamte und Arbeitnehmer, die zeitweise unter die Versicherungspflichtgrenze fallen oder ins Ausland wechseln, kann die Anwartschaft die spätere Rückkehr in die PKV deutlich erleichtern und verbilligen. Die Kosten für die Anwartschaft (Beitrag während der Ruhephase) sind in der Regel geringer als der volle PKV-Beitrag, da keine Leistungen erbracht werden.
So sichern Sie Ihre Anwartschaft
Die Anwartschaft muss in der Regel vor der Kündigung des Hauptvertrags beantragt oder vereinbart werden; nach einer Kündigung ohne Anwartschaftsvereinbarung ist ein späterer Wiedereinstieg nur mit neuer Gesundheitsprüfung und zum dann gültigen Eintrittsalter möglich. Wenn Sie Ihren PKV-Vertrag kündigen wollen, weil Sie in die GKV wechseln oder anderweitig versichert sind, sollten Sie vorher mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welcher Form eine Anwartschaft möglich ist. Nicht jeder Vertrag sieht automatisch eine große Anwartschaft vor; oft muss sie explizit beantragt oder vereinbart werden. Fragen Sie nach der maximalen Dauer der Anwartschaft und den Bedingungen für den Wiedereinstieg. Vergleichen Sie auch die Kosten: Die kleine Anwartschaft ist günstiger, die große Anwartschaft teurer, aber beim Wiedereinstieg meist vorteilhafter. Dokumentieren Sie Ihre Gesundheitsunterlagen und Vertragsinhalte, damit Sie beim Wiedereinstieg alle nötigen Nachweise haben.
Anwartschaft und Ruhen des Vertrags
Die Anwartschaft ist rechtlich mit dem Ruhen des Vertrags verbunden: Der Vertrag bleibt bestehen, ruht aber. In dieser Zeit entstehen keine Leistungsansprüche, aber auch keine neuen Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen beim Wiedereinstieg (je nach Art der Anwartschaft). Wer die Anwartschaft nicht nutzt und stattdessen kündigt, verliert die Option auf Rückkehr unter alten Konditionen. Bei einem geplanten Wechsel in die GKV oder ins Ausland lohnt es sich daher, die Anwartschaftsoption frühzeitig zu prüfen und im Versicherungswechsel mit einzubeziehen. Die genauen Bedingungen und Fristen stehen in Ihrem Vertrag und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein Berater oder Ihre Versicherung kann Ihnen sagen, ob Sie eine kleine oder große Anwartschaft haben oder beantragen können und wie Sie den Wiedereinstieg später anmelden. Wer unsicher ist, ob ein Wechsel in die GKV dauerhaft oder nur vorübergehend sein wird, sollte die Anwartschaft in jedem Fall prüfen; sie kann später nicht nachträglich erworben werden, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde.
Häufige Fragen zum Thema Anwartschaft
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaft sichert nur den Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter und den damaligen Gesundheitszustand, sodass Sie beim Wiedereinstieg zu den alten Beitragskonditionen zurückkehren können.
Wie lange kann ich eine Anwartschaft nutzen?
Die maximale Dauer der Anwartschaft ist vertraglich geregelt und kann je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich sein. Typisch sind Zeiträume von mehreren Jahren; die genauen Bedingungen stehen in Ihrem Vertrag.
Kostet die Anwartschaft etwas?
Ja. Während der Anwartschaft zahlen Sie einen reduzierten Beitrag (Anwartschaftsbeitrag), der deutlich unter dem vollen PKV-Beitrag liegt, da keine Leistungen erbracht werden. Die Höhe legt der Versicherer fest.
Kann ich jederzeit aus der Anwartschaft wieder in die PKV einsteigen?
In der Regel ja, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Ende der Versicherungspflicht in der GKV). Sie melden Ihrem Versicherer den Wiedereinstieg; der Vertrag wird dann wieder aktiv.
Verliere ich meine Altersrückstellungen bei einer Anwartschaft?
Bei der großen Anwartschaft bleiben in der Regel die Altersrückstellungen und der frühere Tarifstatus erhalten. Bei der kleinen Anwartschaft können die Bedingungen abweichen; Details regelt Ihr Vertrag.
Kann ich die Anwartschaft verlängern?
Die maximale Dauer der Anwartschaft ist vertraglich festgelegt. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist in der Regel nicht vorgesehen; nach Ablauf müssen Sie den Wiedereinstieg nutzen oder der Vertrag erlischt. Fragen Sie vor der Kündigung nach der maximalen Anwartschaftsdauer und den Bedingungen für den Wiedereinstieg. Verpassen Sie die Frist für den Wiedereinstieg, erlischt die Anwartschaft in der Regel; der Vertrag kann dann nicht mehr reaktiviert werden. Die genaue Frist und das Verfahren stehen in Ihrem Vertrag. Ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinstieg ist wichtig, um die Anwartschaft nicht verfallen zu lassen. Die Versicherung bestätigt in der Regel den Wiedereinstieg und teilt den neuen Beitrag mit. Die Leistungen starten mit dem vereinbarten Beginn.
Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Anwartschaft" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.
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