Karenzzeit

Die Karenzzeit beim Krankentagegeld ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistung gezahlt wird.

Die Karenzzeit beim Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der Zahlung des Krankentagegelds. In dieser Zeit erhalten Sie noch kein Geld von der Versicherung – in der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung (oft 6 Wochen bzw. 42 Tage). Die Karenzzeit wird in Tagen vereinbart (z. B. 3, 14, 28 oder 42 Tage) und hat direkten Einfluss auf die Prämie: Je länger die Karenzzeit, desto günstiger in der Regel der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung. Für Selbständige, die keine Lohnfortzahlung haben, ist die Wahl der Karenzzeit besonders wichtig.

Was ist die Karenzzeit? Definition und Berechnung

Die Karenzzeit beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (ärztlich festgestellt) und endet nach der vereinbarten Anzahl von Tagen. Ab dem Folgetag wird das Krankentagegeld gezahlt – sofern die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht und die übrigen Vertragsvoraussetzungen erfüllt sind. Typische Karenzzeiten sind 3, 14, 28 oder 42 Tage. Die 42-Tage-Karenzzeit entspricht in der Regel der Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitnehmern; danach springt das Krankentagegeld ein. Die genaue Dauer und die Berechnung (Kalendertage oder Arbeitstage) stehen im Vertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Karenzzeit und Lohnfortzahlung

Für Arbeitnehmer ist es sinnvoll, die Karenzzeit an die Lohnfortzahlung anzupassen: Endet die Lohnfortzahlung nach 42 Tagen, sollte die Karenzzeit idealerweise 42 Tage betragen, damit nahtlos das Krankentagegeld gezahlt wird. Eine kürzere Karenzzeit (z. B. 28 Tage) bedeutet, dass die Versicherung früher zahlt – die Prämie ist dann in der Regel höher. Eine längere Karenzzeit (z. B. 56 Tage) senkt die Prämie, führt aber dazu, dass Sie in der Zeit zwischen Ende der Lohnfortzahlung und Ende der Karenzzeit ohne Einkommensersatz dastehen. Für Selbständige gibt es keine Lohnfortzahlung; hier muss die Karenzzeit an die finanzielle Reserve und das gewünschte Risiko angepasst werden.

Warum die Karenzzeit beim Krankentagegeld zählt

Die Karenzzeit begrenzt das Risiko des Versicherers: Kurze Krankheitsfälle (z. B. eine Woche Grippe) führen nicht zur Leistung, sodass die Versicherung seltener zahlen muss. Das senkt die Prämie bei längerer Karenzzeit. Für Sie als Versicherten bedeutet eine gut gewählte Karenzzeit: Keine doppelte Absicherung (Arbeitgeber und Versicherung zahlen nicht parallel), aber auch keine Lücke zwischen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld. Wer die Karenzzeit zu kurz wählt, zahlt mehr Beitrag; wer sie zu lang wählt, trägt bei längerer Krankheit länger selbst das Risiko. Die Karenzzeit ist im Tarif festgelegt und kann in der Regel nur beim Tarifwechsel geändert werden.

So wählen Sie die passende Karenzzeit

Als Arbeitnehmer: Orientieren Sie sich an der Dauer der Lohnfortzahlung in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (in der Regel 6 Wochen = 42 Tage). Wählen Sie die Karenzzeit so, dass sie mit dem Ende der Lohnfortzahlung übereinstimmt oder knapp darunter liegt. Als Selbständiger: Sie haben keine Lohnfortzahlung; jede Karenzzeit bedeutet Tage ohne Einkommen. Hier müssen Sie abwägen zwischen niedrigerer Prämie (längere Karenzzeit) und schnellerem Leistungseintritt (kürzere Karenzzeit). Eine finanzielle Reserve für die ersten Wochen ohne Einkommen ist sinnvoll. Die genauen Optionen (3, 14, 28, 42 Tage oder andere) und die Beitragsunterschiede nennt Ihr Versicherer oder ein Private Krankenversicherung Vergleich. Die Karenzzeit ist nicht mit der Wartezeit zu verwechseln: Die Wartezeit regelt, ab wann Sie überhaupt Anspruch auf bestimmte Leistungen (z. B. Zahnersatz) haben; die Karenzzeit betrifft nur den Beginn der Zahlung des Krankentagegelds nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Das Krankentagegeld ist oft ein optionaler Baustein im Tarif; nicht jede PKV-Police enthält es. Wenn Sie es abschließen, legen Sie die Karenzzeit bei Vertragsabschluss fest. Eine spätere Änderung ist in der Regel nur beim Versicherungswechsel oder Tarifwechsel möglich und kann eine erneute Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung erfordern. Der Versicherungsbeitrag für das Krankentagegeld hängt unter anderem von der gewählten Karenzzeit und der vereinbarten Tagessumme ab.

Karenzzeit im Überblick

Die Karenzzeit ist der Zeitraum ohne Krankentagegeld-Zahlung nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Sie wird in Tagen vereinbart und beeinflusst die Höhe der Prämie: Je länger die Karenzzeit, desto günstiger in der Regel der Beitrag. Für Arbeitnehmer sollte sie an die Lohnfortzahlung angepasst sein; für Selbständige an die finanzielle Reserve und das Risiko. Die Karenzzeit gilt pro Krankheitsfall; bei einer neuen, anderen Arbeitsunfähigkeit beginnt sie erneut. Die genauen Bedingungen stehen im Vertrag zum Krankentagegeld. Ein Wechsel der Karenzzeit ist in der Regel nur beim Tarif- oder Anbieterwechsel möglich und kann eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern. Wer das Krankentagegeld als Zusatzbaustein zu seiner PKV wählt, sollte die Karenzzeit von Anfang an passend wählen – eine nachträgliche Änderung ist oft nur mit Vertragsänderung oder Wechsel verbunden. Die genaue Definition der Arbeitsunfähigkeit und die Anforderungen an die ärztliche Bescheinigung stehen in den Vertragsbedingungen; meist muss die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt attestiert und der Versicherer unverzüglich informiert werden. Bei mehreren kurzen Krankheitsfällen im Jahr wird die Karenzzeit jeweils neu durchlaufen; eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel als ein Fall gewertet. Die genaue Definition (Unterbrechung, gleiche oder andere Krankheit) steht in den Vertragsbedingungen. Für Arbeitnehmer mit tariflicher Lohnfortzahlung von 6 Wochen ist eine Karenzzeit von 42 Tagen in der Regel die sinnvollste Wahl. So vermeiden Sie eine Lücke zwischen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld. Die Tagessumme des Krankentagegelds sollte Ihrem Nettoeinkommen angepasst sein. Die genauen Karenzzeiten und Tagessummen stehen in Ihrem Vertrag zum Krankentagegeld.


Häufige Fragen zum Thema Karenzzeit

Wann beginnt die Karenzzeit?

Mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, die in der Regel durch einen Arzt festgestellt wird. Ab dem Folgetag nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit wird das Krankentagegeld gezahlt.

Kann ich die Karenzzeit später ändern?

In der Regel nur beim Tarifwechsel oder beim Wechsel des Anbieters. Die Änderung kann mit einer erneuten Risikoprüfung verbunden sein. Die genauen Bedingungen stehen im Vertrag.

Gilt die Karenzzeit pro Jahr oder pro Krankheitsfall?

Pro Krankheitsfall. Jede neue Arbeitsunfähigkeit (neue Krankheit oder erneute Arbeitsunfähigkeit nach Unterbrechung) startet eine neue Karenzzeit. Die genaue Definition (Zusammenhang von Krankheitsfällen) steht im Vertrag.

Was passiert in der Karenzzeit bei Selbständigen?

Selbständige erhalten in der Karenzzeit kein Krankentagegeld und haben in der Regel keine Lohnfortzahlung. Sie müssen die ersten Tage oder Wochen aus Ersparnissen oder anderem Einkommen überbrücken.

Ist die Karenzzeit beitragsfrei?

Nein. Sie zahlen von Vertragsbeginn an den vollen Beitrag für das Krankentagegeld; die Karenzzeit betrifft nur den Beginn der Leistungszahlung im Schadensfall, nicht die Beitragspflicht.


Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Karenzzeit" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.

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