Kontrahierungszwang

Der Kontrahierungszwang verpflichtet Versicherer, Antragsteller in Basistarif und unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen – unabhängig vom Gesundheitszustand.

Der Kontrahierungszwang ist die gesetzliche Verpflichtung eines Versicherers, mit einem Antragsteller einen Vertrag abzuschließen. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gilt er vor allem für den Basistarif: Versicherer dürfen Personen, die den Basistarif beantragen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, nicht ablehnen – unabhängig von Gesundheitsprüfung, Vorerkrankungen oder Eintrittsalter. Im Basistarif sind zudem keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen erlaubt; die Beiträge sind an den Höchstbeitrag der GKV gebunden. Der Kontrahierungszwang sichert so den Zugang zu einer Grundversorgung auch für Menschen mit hohem Gesundheitsrisiko. In allen anderen PKV-Tarifen (Komfort-, Volltarife) gilt er nicht; dort können Versicherer Anträge ablehnen oder mit Zuschlägen und Ausschlüssen versehen.

Was ist der Kontrahierungszwang? Definition und Rechtsgrundlage

Kontrahierungszwang bedeutet, dass ein Anbieter (hier: der PKV-Versicherer) rechtlich verpflichtet ist, unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertrag abzuschließen. In der PKV wurde er mit der Einführung des Basistarifs 2009 gesetzlich verankert. Ziel ist, niemanden ohne Zugang zu einer Krankenversicherung zu lassen – vor dem Hintergrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Wer den Basistarif beantragt und die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt (z. B. versicherungspflichtig oder ohne anderweitige Krankenversicherung), muss aufgenommen werden. Eine Ablehnung wegen Vorerkrankungen, Behinderung oder Alter ist unzulässig. Der Basistarif hat einen der GKV vergleichbaren Leistungsumfang; die Beiträge dürfen den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Für einkommensschwache Versicherte sind Beitragserleichterungen möglich.

Kontrahierungszwang nur im Basistarif

Der Kontrahierungszwang gilt ausschließlich für den Basistarif. In allen anderen Tarifen (Komfort-, Premium-, Standardtarife) haben Versicherer das Recht, eine Risikoprüfung durchzuführen und Anträge abzulehnen, mit Risikozuschlägen zu belegen oder mit Leistungsausschlüssen zu versehen. Wer also in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln möchte, unterliegt den normalen Aufnahmebedingungen. Der Notlagentarif hat ebenfalls besondere Aufnahmeregeln für Härtefälle; die genaue Ausgestaltung ist gesetzlich und vertraglich geregelt. Für Personen, die aufgrund von Gesundheit oder Alter in regulären Tarifen abgelehnt wurden, ist der Basistarif damit die zentrale Option.

Warum der Kontrahierungszwang wichtig ist

Der Kontrahierungszwang stellt sicher, dass auch Menschen mit Vorerkrankungen oder hohem Alter eine Krankenversicherung erhalten. Ohne ihn könnten sie von allen PKV-Anbietern abgelehnt werden und wären auf die GKV oder auf Sonderlösungen angewiesen. Da der Wechsel von der PKV in die GKV nur unter engen Voraussetzungen möglich ist, wäre sonst die Gefahr von Versorgungslücken größer. Der Basistarif mit Kontrahierungszwang bildet so die soziale Komponente der PKV: Er bietet eine Grundversorgung zu gedeckelten Beiträgen und ohne Risikozuschläge. Nachteil für Versicherer: Der Basistarif ist wirtschaftlich oft weniger attraktiv; die Beiträge sind begrenzt, und es dürfen keine Zuschläge für Risiken erhoben werden. Das kann zu längeren Bearbeitungszeiten oder eingeschränkter Beratung führen – der rechtliche Anspruch auf Aufnahme bleibt davon unberührt.

So wirkt der Kontrahierungszwang für Sie

Wenn Sie den Basistarif beantragen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, muss der Versicherer Sie aufnehmen. Sie müssen dafür keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen; Vorerkrankungen spielen für die Aufnahme keine Rolle. Die Beiträge sind an den GKV-Höchstbeitrag gebunden; bei geringem Einkommen sind Beitragserleichterungen möglich. Sie müssen keinen Gesundheitsfragebogen für die Aufnahme ausfüllen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind im Basistarif nicht erlaubt. Die Beiträge richten sich nach dem tariflichen Beitragssatz und der Altersstufe, dürfen aber den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Bei geringem Einkommen können Sie eine Beitragsreduzierung beantragen. Der Leistungsumfang entspricht etwa der GKV – keine Premiumleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer in vollem Umfang, aber die medizinisch notwendige Grundversorgung. Ein Private Krankenversicherung Vergleich kann den Basistarif mit anderen Tarifen vergleichen; für viele Menschen mit Aufnahmeproblemen in regulären Tarifen ist der Basistarif die praktikable Lösung.

Kontrahierungszwang und andere Tarife

Für Komfort- und Volltarife gibt es keinen Kontrahierungszwang. Wer in solche Tarife wechseln möchte, durchläuft die übliche Gesundheitsprüfung; Ablehnung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind möglich. Der Kontrahierungszwang betrifft nur den Zugang zum Basistarif. Wer bereits im Basistarif ist und gesundheitlich wieder in der Lage ist, in einen besseren Tarif zu wechseln, kann einen Antrag stellen – dann gelten wieder die normalen Aufnahmebedingungen des gewünschten Tarifs. Die Annahmepflicht im Basistarif ist damit das zentrale Instrument, um Versorgungslücken zu schließen.

Kontrahierungszwang im Überblick

Der Kontrahierungszwang verpflichtet PKV-Versicherer, Antragsteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen in den Basistarif aufzunehmen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse. Er gilt nur für den Basistarif; in allen anderen Tarifen können Anträge abgelehnt oder mit Zuschlägen versehen werden. Der Basistarif bietet eine der GKV vergleichbare Grundversorgung zu gedeckelten Beiträgen. So wird sichergestellt, dass niemand ohne Krankenversicherungsschutz bleibt. Für Personen mit Vorerkrankungen oder hohem Alter, die in regulären Tarifen abgelehnt wurden, ist der Basistarif damit die zentrale Aufnahmeoption. In allen anderen Tarifen entscheidet die Risikoprüfung über Aufnahme, Zuschläge oder Ablehnung. Der Kontrahierungszwang ist gesetzlich im Versicherungsaufsichtsrecht und in den Vorgaben zum Basistarif verankert. Versicherer müssen den Basistarif anbieten und unter den gesetzlichen Voraussetzungen abschließen. Eine Ablehnung trotz erfüllter Voraussetzungen ist rechtswidrig und kann angefochten werden. Betroffene können sich an die Versicherungsaufsicht oder an einen Rechtsberater wenden. Der Basistarif bleibt für viele die letzte Aufnahmeoption bei gesundheitlichen Risiken. Die Beiträge sind an den GKV-Höchstbeitrag gebunden. Mehr ist gesetzlich nicht zulässig. Bei geringem Einkommen sind Beitragserleichterungen möglich.


Häufige Fragen zum Thema Kontrahierungszwang

Gilt der Kontrahierungszwang für alle PKV-Tarife?

Nein, nur für den Basistarif. In Komfort-, Premium- und anderen Tarifen können Versicherer Anträge ablehnen oder Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse verlangen.

Kann ich abgelehnt werden, wenn ich den Basistarif beantrage?

Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in den Basistarif erfüllen, nein. Der Versicherer muss Sie aufnehmen. Eine Ablehnung wegen Vorerkrankungen oder Alter ist unzulässig.

Gibt es Risikozuschläge im Basistarif?

Nein. Im Basistarif sind Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen gesetzlich nicht erlaubt. Die Beiträge sind zudem an den GKV-Höchstbeitrag gebunden.

Was ist, wenn ich schon in der GKV bin?

Der Kontrahierungszwang betrifft den Wechsel in den PKV-Basistarif. Ob Sie wechseln können, hängt von Ihrer Versicherungspflicht und den gesetzlichen Wechselvoraussetzungen ab. Wer in der GKV versicherungspflichtig ist, wechselt in der Regel nicht in den Basistarif. Für Selbstständige und Personen ohne Versicherungspflicht kann der Basistarif eine Option sein.

Kann ich aus dem Basistarif in einen besseren Tarif wechseln?

Ja, wenn der Versicherer Sie in den anderen Tarif aufnimmt. Dann gilt die normale Gesundheitsprüfung; der Kontrahierungszwang gilt nur für den Basistarif, nicht für den Wechsel in leistungsstärkere Tarife. Ob Sie aufgenommen werden, hängt von Ihrer Gesundheit und den Bedingungen des gewünschten Tarifs ab.


Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Kontrahierungszwang" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.

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