Der Standardtarif ist ein spezieller Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV), der langjährig privatversicherten Personen ab einem bestimmten Alter eine kostengünstige Grundversorgung bietet. Er wurde 1994 eingeführt, um älteren Versicherten mit geringerem Einkommen eine bezahlbare Alternative zu regulären PKV-Tarifen zu ermöglichen, ohne in die GKV wechseln zu müssen. Der Leistungsumfang orientiert sich an der GKV; die Beiträge sind gedeckelt (Höchstbeitrag der GKV, für Ehepartner teils 150 %). Voraussetzung ist in der Regel: mindestens 65 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert. Unter bestimmten Bedingungen können auch Versicherte ab 55 (z. B. bei Altersrente und begrenztem Einkommen) oder Ehepartner in den Standardtarif wechseln. Der Standardtarif ist nicht mit dem Basistarif gleichzusetzen: Der Basistarif unterliegt dem Kontrahierungszwang und steht unter anderen Voraussetzungen offen.
Was ist der Standardtarif? Definition und Merkmale
Der Standardtarif bietet eine Grundabsicherung mit GKV-vergleichbarem Leistungsumfang: notwendige Behandlungen, ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte. Luxusleistungen oder erweiterte Wahlmöglichkeiten (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer in vollem Umfang) sind in der Regel nicht enthalten. Die Beiträge dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten; für Ehepartner im Standardtarif gilt teils eine Deckelung auf 150 % des GKV-Höchstbeitrags. Freie Arztwahl besteht mit Einschränkungen: Privatärzte können konsultiert werden, aber zu den Konditionen des Standardtarifs (Abrechnung nach GOÄ, oft begrenzte Faktoren). Der Standardtarif steht nur Bestandsversicherten offen; Neueinsteiger in die PKV können ihn nicht wählen. Der Wechsel in den Standardtarif ist in der Regel endgültig; ein späterer Wechsel zurück in leistungsstärkere Tarife ist meist ausgeschlossen.
Standardtarif und Basistarif
Der Standardtarif (seit 1994) richtet sich an langjährig privat Versicherte mit Alters- und Einkommensvoraussetzungen. Der Basistarif (seit 2009) steht unter dem Kontrahierungszwang allen offen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen – unabhängig von Vorversicherung und ohne Gesundheitsprüfung. Beide Tarife bieten eine GKV-ähnliche Grundversorgung zu gedeckelten Beiträgen. Wer den Standardtarif nutzen kann, hat in der Regel bereits eine lange PKV-Laufzeit; wer neu versichert werden muss und in regulären Tarifen abgelehnt wird, nutzt den Basistarif. Die Beitragshöhe und Details der Abrechnung können sich zwischen Standardtarif und Basistarif unterscheiden. Der Basistarif (seit 2009) steht unter dem Kontrahierungszwang allen offen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen – unabhängig von Vorversicherung. Beide bieten eine GKV-ähnliche Grundversorgung zu gedeckelten Beiträgen; die Aufnahmevoraussetzungen und die Zielgruppe unterscheiden sich. Wer bereits in der PKV ist und sich die Beiträge im Alter nicht mehr leisten kann, prüft oft zuerst den Standardtarif; wer neu versichert werden muss und in regulären Tarifen abgelehnt wird, nutzt den Basistarif.
Warum der Standardtarif wichtig ist
Der Standardtarif verhindert, dass ältere Privatversicherte mit geringem Einkommen ihren Versicherungsschutz verlieren oder in finanzielle Not geraten. Er ermöglicht es, in der PKV zu bleiben, ohne die hohen Beiträge leistungsstarker Tarife zahlen zu müssen. Die Beitragsdeckelung und der GKV-ähnliche Leistungsumfang schaffen Planungssicherheit im Alter. Nachteile: Der Leistungsumfang ist begrenzt, und der Wechsel in den Standardtarif ist in der Regel endgültig. Wer unsicher ist, ob der Standardtarif ausreicht, sollte die Voraussetzungen und Leistungen bei seinem Versicherer prüfen und ggf. mit der Ruhestandslösung und den Altersrückstellungen abwägen.
So wechseln Sie in den Standardtarif
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen: in der Regel mindestens 65 Jahre und seit mindestens 10 Jahren in der PKV. Bei Sonderregelungen (z. B. ab 55 mit Altersrente) können Einkommensgrenzen gelten; die genauen Bedingungen stehen in den Vertragsdokumenten Ihres Versicherers. Der Wechsel erfolgt in der Regel auf Antrag; der Versicherer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. bei Sonderregelungen ggf. ab 55 mit Altersrente und begrenztem Einkommen. Die genauen Bedingungen (z. B. Einkommensgrenzen, Ehepartner) stehen in den Vertragsbedingungen Ihres Versicherers. Der Wechsel erfolgt beim gleichen Versicherer in den Standardtarif; ein Wechsel zu einem anderen Anbieter in einen Standardtarif ist unter Umständen möglich, die Voraussetzungen können abweichen. Nach dem Wechsel gelten die Leistungen und Beitragsobergrenzen des Standardtarifs; ein Rückwechsel in einen besseren Tarif ist in der Regel ausgeschlossen. Ein Private Krankenversicherung Vergleich kann den Standardtarif mit dem Basistarif und anderen Optionen vergleichen; die Aufnahme in den Standardtarif ist an die persönlichen Voraussetzungen gebunden.
Standardtarif im Überblick
Der Standardtarif bietet langjährig privat Versicherten ab 65 (unter Umständen ab 55) eine kostengünstige Grundversorgung mit GKV-ähnlichem Leistungsumfang und gedeckelten Beiträgen. Er steht nur Bestandsversicherten offen; der Wechsel ist in der Regel endgültig. Er unterscheidet sich vom Basistarif durch die Aufnahmevoraussetzungen und die Zielgruppe. Der Standardtarif ist eine wichtige Option der Ruhestandslösung für Personen mit begrenztem Einkommen. Interessierte sollten die genauen Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Leistungsdetails bei ihrem Versicherer prüfen, bevor sie den Wechsel beantragen. Der Wechsel in den Standardtarif ist in der Regel irreversibel; eine Rückkehr in leistungsstärkere Tarife ist ausgeschlossen. Die Beitragsdeckelung sorgt dafür, dass der Tarif auch bei geringem Einkommen tragbar bleibt. Für Ehepartner können besondere Regelungen gelten; die genauen Voraussetzungen stehen beim Versicherer. Der Standardtarif ist nur bei dem Versicherer verfügbar, bei dem Sie bereits versichert sind. Ein Wechsel in den Standardtarif muss in der Regel beantragt und vom Versicherer genehmigt werden. Die Leistungen entsprechen in etwa dem GKV-Standard ohne Komfortleistungen. Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sind in der Regel nicht oder nur eingeschränkt enthalten.
Häufige Fragen zum Thema Standardtarif
Wer kann in den Standardtarif wechseln?
In der Regel Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind und seit mindestens 10 Jahren in der PKV versichert sind. Unter bestimmten Bedingungen können auch Versicherte ab 55 (z. B. mit Altersrente und begrenztem Einkommen) oder Ehepartner wechseln. Die genauen Voraussetzungen stehen im Vertrag.
Ist der Standardtarif dasselbe wie der Basistarif?
Nein. Der Standardtarif (seit 1994) richtet sich an langjährig privat Versicherte mit Alters- und Einkommensvoraussetzungen. Der Basistarif (seit 2009) unterliegt dem Kontrahierungszwang und steht unter anderen Bedingungen allen offen.
Kann ich wieder in einen besseren Tarif wechseln?
In der Regel nein. Der Wechsel in den Standardtarif ist meist endgültig; ein späterer Wechsel in leistungsstärkere Tarife ist in der Regel ausgeschlossen. Die Bedingungen stehen im Vertrag.
Wie hoch sind die Beiträge im Standardtarif?
Die Beiträge sind gedeckelt: Sie dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Für Ehepartner im Standardtarif gilt teils eine Deckelung auf 150 % des GKV-Höchstbeitrags. Bei geringem Einkommen können Beitragserleichterungen möglich sein.
Welche Leistungen sind enthalten?
Der Leistungsumfang orientiert sich an der GKV: notwendige Behandlungen, ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel, Krankenhaus. Keine Komfort- oder Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer in vollem Umfang.
Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Standardtarif" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.
Wenn Sie den nächsten Schritt gehen möchten, um Ihre Gesundheitsversorgung optimal abzusichern und von den zahlreichen Vorteilen der PKV zu profitieren, dann laden wir Sie herzlich dazu ein, unseren Private Krankenversicherung Vergleich zu nutzen. Mit unserem Vergleich finden Sie die passende private Krankenversicherung, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen passt.
PKV Vergleich: Zu welcher Berufsgruppe gehören Sie?
- Mehr als 3.800 Tarifkombinationen von bis zu 48 Krankenversicherern
- Wir vergleichen für Sie die aktuellen Testsieger
- Bestpreis-Garantie – Sie bekommen die Tarife nirgendwo günstiger
Verwandte Begriffe
Übersicht: Private Krankenversicherung Lexikon



