Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung dient der gründlichen Entfernung von Belägen und Bakterien und wird in vielen PKV-Tarifen bezuschusst.

Die Zahnreinigung, auch professionelle Zahnreinigung (PZR) genannt, ist eine prophylaktische Maßnahme, die über die übliche Mundhygiene hinausgeht. Sie dient dazu, Zahnbeläge, Zahnstein und Bakterien gründlich zu entfernen und somit die Mundgesundheit zu verbessern. Regelmäßige Zahnreinigungen helfen, Karies, Parodontitis und andere Zahnerkrankungen vorzubeugen, die durch Plaque und Zahnstein verursacht werden können. In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Zahnreinigung häufig Teil der erstattungsfähigen Leistungen, je nach Tarif und vereinbartem Leistungsumfang.

Bei einer Zahnreinigung werden nicht nur sichtbare Zahnbeläge entfernt, sondern auch Ablagerungen an schwer zugänglichen Stellen, wie in den Zahnzwischenräumen und unter dem Zahnfleischrand. Das Verfahren wird in der Regel von speziell geschultem Personal, wie Prophylaxeassistenten oder Zahnärzten, durchgeführt. Zu den typischen Arbeitsschritten einer professionellen Zahnreinigung gehören:

  • Entfernung von Zahnstein und Plaque
    Mit speziellen Instrumenten oder Ultraschallgeräten werden harte und weiche Beläge beseitigt.
  • Reinigung der Zahnzwischenräume
    Zahnseide oder Interdentalbürsten werden verwendet, um Ablagerungen zwischen den Zähnen zu entfernen.
  • Politur der Zähne
    Nach der Reinigung werden die Zähne poliert, um raue Oberflächen zu glätten und das erneute Anhaften von Bakterien zu erschweren.
  • Fluoridierung
    Zum Abschluss wird häufig ein Fluoridgel oder -lack aufgetragen, um den Zahnschmelz zu stärken und vor Säureangriffen zu schützen.

Die Zahnreinigung wird von Zahnärzten empfohlen, da sie nicht nur die Zähne optisch aufhellt, sondern auch gesundheitliche Vorteile bietet. Eine regelmäßige Zahnreinigung kann das Risiko von Zahnerkrankungen senken und trägt zur allgemeinen Mundgesundheit bei. Viele Experten empfehlen, die Zahnreinigung ein- bis zweimal im Jahr durchführen zu lassen, abhängig von der individuellen Mundgesundheit und dem Kariesrisiko.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird die Zahnreinigung oft erstattet, allerdings variiert die Höhe der Erstattung je nach Tarif. Einige Tarife übernehmen die Kosten vollständig, andere decken einen bestimmten Prozentsatz oder gewähren einen festen Zuschuss pro Jahr. Versicherte sollten sich vorab bei ihrem Anbieter erkundigen, welche Regelungen für die Zahnreinigung gelten und ob es eine Begrenzung der Anzahl der erstatteten Sitzungen gibt.

Einige Punkte, die Privatversicherte bei der Zahnreinigung beachten sollten:

  • Prüfen der Tarifbedingungen
    Nicht alle PKV-Tarife beinhalten die Kostenübernahme für die Zahnreinigung. Hochwertigere Tarife bieten oft bessere Leistungen in diesem Bereich.
  • Begrenzungen und Freigrenzen
    Manche Tarife beschränken die Kostenübernahme auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Jahr oder setzen eine maximale Erstattungshöhe fest.
  • Erstattung im Rahmen von Bonusprogrammen
    Einige Versicherungen bieten Bonusprogramme an, bei denen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigungen mit Beitragsrückerstattungen oder zusätzlichen Leistungen belohnt werden.

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Zahnreinigung häufig empfohlen, jedoch in der Regel nicht übernommen. Patienten müssen die Kosten selbst tragen, die je nach Praxis und Aufwand zwischen 80 und 150 Euro liegen können. Hier können private Zahnzusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung sein, da sie die Kosten für die Zahnreinigung und weitere zahnärztliche Leistungen teilweise oder vollständig übernehmen.

Die Zahnreinigung ist eine wichtige Maßnahme für die Zahngesundheit und bietet sowohl ästhetische als auch gesundheitliche Vorteile. Versicherte der PKV profitieren häufig von einer großzügigen Kostenübernahme, sollten jedoch ihren Tarif prüfen, um die individuellen Leistungen zu kennen. Durch die regelmäßige Durchführung und den Schutz vor Zahnerkrankungen trägt die Zahnreinigung zu einem langfristig gesunden Lächeln bei.


Wir hoffen, dass Sie nun eine klare Vorstellung vom Begriff "Zahnreinigung" in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben und besser informiert sind.

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